Änderung in der Gesetzesgebung
Das Infektionsschutzgesetz wurde am 04.08.2011 geändert.
Laut § 43 Absatz 4 erfolgen die Folgebelehrungen neuerdings alle zwei Jahre, nicht wie bisher jährlich.
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Mit Beginn des Herbstes beginnt auch die Zeit der Grippeerkrankungen. Um diesen entgegenzuwirken, empfehlen wir Ihnen sich und Ihre Mitarbeiter gegen Grippe impfen zu lassen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt vor Ort oder an uns.

Das Infektionsschutzgesetz wurde am 04.08.2011 geändert.
Laut § 43 Absatz 4 erfolgen die Folgebelehrungen neuerdings alle zwei Jahre, nicht wie bisher jährlich.