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Telefonzentrale:
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Am heutigen 16.12.2020 tritt eine neue Verordnung zur Regelung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von CoViD-19 in Kraft, die die bisher geltende 10. BayIfSMV ersetzt. Die neue Verordnung verstärkt erheblich die Ausgangsregelungen durch Ausgangssperre zwischen 21:00 und 5:00 Uhr und Schließung des Einzelhandels, der Hotellerie und der Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr bis voraussichtlich 10.01.2021.
Die Unternehmen am Carl-Korth-Institut sind davon jedoch nicht betroffen. Die Dienstleister im Bereich des ASiG leisten einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Alle mit uns vereinbarten Termine, auch in der Zeit des harten Lockdowns, können unsererseits eingehalten werden.
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