Zukünftig bieten wir die Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz auch als Online-Schulung an.
Die Teilnehmer werden über die relevanten Erkrankungen und deren Krankheitszeichen, Beschäftigungsverbote, das korrekte Verhalten bei Erkrankungsverdacht sowie über Basis-Hygienemaßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln belehrt.
Für die Durchführung kommt bei uns ausschließlich ausgebildetes Fachpersonal zum Einsatz, das Ihre Fragen möglichst direkt im Rahmen der Belehrung klären kann.
Zielgruppe:
Beschäftigte, die in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind oder beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln beschäftigt werden.
Dauer: ca. 30 Minuten
Aktuelle Schulungstermine finden Sie auf unserer Startseite im Bereich "Aktuelle Schulungen" oder in der Schulungsübersicht.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Belehrung nicht die regelmäßige Schulung nach der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) ersetzt.