Untersuchungen
Das Carl-Korth-Institut bietet Ihnen viele weitere Untersuchungen im Rahmen der Arbeitsmedizin an:
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Eignungsuntersuchungen / Untersuchungen zum Schutz Dritter (Untersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, nach dem Personenbeförderungsgesetz, der Fahrerlaubnis- oder der Seediensttauglichkeitsverordnung). Als Arbeitgeber dürfen Sie Mitarbeiter erst mit gewissen Tätigkeiten betrauen, wenn Sie sich von deren Eignung überzeugt haben, zum Beispiel beim Führen von Fahrzeugen. Diese Untersuchungen im Rahmen der Arbeitsmedizin dienen primär dem Schutz Dritter.
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Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ASiG § 3 (2) / Standardisierte Untersuchungsverfahren ohne Rechtsvorschrift
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G 22 Säureschäden der Zähne
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G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr