Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
BEM als gesetzliche Vorgabe – Was nun?
Durch die Ergänzung des neunten Sozialgesetzbuch zum 01.05.2004 hat der Gesetzgeber mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) allen Unternehmen eine wichtige Verantwortung übertragen: Die Beschäftigungsfähigkeit und Gesundheit von langzeiterkrankten Mitarbeitern zu erhalten, zu fördern und wenn möglich wiederherzustellen.
Dies bedeutet konkret, dass jedem Mitarbeiter, welcher innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt (ununterbrochen oder wiederholt), ein BEM-Verfahren per Gesetz angeboten werden muss (§ 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch). Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und den neuen Herausforderungen unserer Arbeitswelt, gewinnt das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz somit in Unternehmen zusätzlich an Bedeutung.
Im Gesetzestext sind Rahmenbedingungen (wie z.B. Fristen und Prozessbeteiligte) dieser Pflichtaufgabe geregelt. Konkrete Umsetzungsvorgaben und Handlungsempfehlungen fehlen. Somit überträgt der Gesetzgeber einen großen Teil der Organisation und Durchführung dem Arbeitgeber, der dadurch häufig mit offenen Fragen konfrontiert ist:
- Wie setze ich das Verfahren in meinem Betrieb um?
- Was gibt es zu beachten?
- Wie führe ich Gespräche im BEM-Verfahren sinnvoll?
- Wie gehe ich mit schwierigen Situationen um?
- Wo sind meine Pflichten, wo meine Grenzen?
Unsere arbeitspsychologische Abteilung steht Ihnen bei dieser Aufgabe gerne zur Seite. Wir möchten mit unserem Angebot eine Hilfestellung geben und Möglichkeiten aufzeigen, wie aus der gesetzlichen Verpflichtung eine Chance für Unternehmen und Beschäftigte entstehen kann.
Ziel ist es, Ihrem Betrieb einen sicheren Umgang mit der Thematik zu vermitteln, sodass durch eine zielführende Umsetzung das Wohlbefinden und die Gesundheit am Arbeitsplatz erhöht und somit eine erfolgreiche Wiedereingliederung gefördert werden kann.
Durch das aktive Management von Langzeitkrankenständen und deren Kosten sowie zeitgleich der tatkräftigen Förderung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden, betrachten wir unseren Ansatz als Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ein gut funktionierendes BEM, eingebettet in ein ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement, steigert zudem die Arbeitgeberattraktivität auf dem Arbeitsmarkt.
Leistungen
Wir bieten Beratungstermine speziell zum Thema BEM an, um im Vorfeld zu prüfen, in welchem Themenfeld Sie Unterstützung benötigen oder um Hilfestellung in einem kleineren Rahmen zu geben.
Auch Vorträge und eine Teilnahme an BEM-Verfahren, in Form einer arbeitspsychologischen Beratung, sind möglich.
Für die Vereinbarung eines Termins setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.