Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - von der Pflicht zur Kür

Das Thema psychische Gesundheit bei der Arbeit hat in den letzten Jahren merklich an Bedeutung gewonnen und führte 2013 zur gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zusätzlich zu beurteilen (§ 5 ArbSchG).

Ein Grund dafür sind vermutlich die rasant steigenden Fehlzeiten und Frühberentungen von Arbeitnehmern aufgrund psychischer Erkrankungen. Weiterhin stellen auch die stetig steigenden Anforderungen unserer modernen Arbeitswelt - wie beispielsweise Arbeitsverdichtung, Digitalisierung der Arbeitsprozesse, zeitliche Flexibilität und Mobilität - nicht nur Unternehmen, sondern auch die betroffenen Mitarbeiter vor neue Herausforderungen. Wenngleich viele dieser Entwicklungen maßgeblich zu dem Erfolg eines Unternehmens beitragen, so können diese auch zu einer Überforderung der Mitarbeiter führen und damit einen negativen Einfluss auf deren Gesundheit und psychisches Wohlbefinden haben.

Prozessbegleitung und Organisationsentwicklung - wir machen den Unterschied! 

Wir bieten die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung und begleiten Sie, wo in vielen Fällen Unternehmen die psychische Gefährdungsbeurteilung abbrechen: bei der Erarbeitung von Maßnahmen und der Mitarbeitereinbindung. Denn diese Schritte sind das Herzstück der psychischen Gefährdungsbeurteilung. In einem Beratungsgespräch klären wir Ihre aktuelle betriebliche Situation und erarbeiten mit Ihnen ein passgenaues Konzept.

Bei unserer Arbeit berücksichtigen wir die Vorschriften des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und richten uns nach der GDA-Leitlinie. Die am 16.04.2020 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 - Arbeiten in der Pandemie wurden von uns mitaufgenommen. Folgende psychische Belastungen sollen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und darauf basierend geeignete Maßnahmen ergriffen werden:

  • Verunsicherung und Ängste der Beschäftigten
  • Konflikthafte Auseinandersetzungen mit Kunden
  • Langandauernde hohe Arbeitsintensität in systemrelevanten Branchen
  • Anforderungen des Social Distancing (Soziale Abschottung)

Leistungen

Die Auswahl passender Methoden ist bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung ebenso wichtig, wie eine systematische Planung und Umsetzung des gesamten Prozesses. Dies bedeutet zum Beispiel, die Mitarbeiter an der richtigen Stelle sinnvoll einzubinden, Maßnahmen nachhaltig zu planen und umzusetzen und diese in die Personal- & Organisationsentwicklung strategisch zu integrieren. 

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bieten wir folgende Leistungen - durchgeführt von unseren Arbeitspsychologen - an: 

Abb.: Prozessablauf einer Gefährdungsbeurteilung

 

  • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung individueller Vorgehensweisen zur Umsetzung und Fortführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Ihrem Unternehmen.

  • Ermittlung und Dokumentation psychischer Belastungen nach gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien durch
  • Ergebnisauswertung und Beurteilung der psychischen Gefährdung.

  • Unterstützung bei der Ableitung und Durchführung von zielgerichteten Maßnahmen auf Verhältnis- & Verhaltensebene zur Reduktion erhöhter psychischer Belastungen und Erhaltung der psychischen Gesundheit.

  • Evaluation der Wirksamkeit und Akzeptanz von Maßnahmen durch qualitative und quantitative Verfahren.
    Im Rahmen einer ganzheitlichen Prozessbegleitung bieten wir Wirksamkeitskontrollen der umgesetzten Maßnahmen an. Diese sind bespielsweise in Form von Kurz-Befragungen oder Workshops möglich.
    Auch diese werden individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

 

 

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in kleineren Unternehmen

Speziell für Unternehmen bis zu 150 Mitarbeiter bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung in Eigenregie an. Sprechen Sie uns hierzu gerne einfach an.

 

Unsere Broschüre über die Tätigkeitsfelder des Fachbereichs Arbeits- und Organisationspsychologie finden Sie hier.

 

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