Beschreibung:
Beschäftigte, die in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind oder beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln beschäftigt werden, müssen eine Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz nachweisen.
Zusätzlich müssen diese Beschäftigten nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle 2 Jahre von ihrem Arbeitgeber über die Beschäftigungsverbote und die Verpflichtung zur Meldung bei relevanter Erkrankung belehrt werden. Diese Verpflichtung zur Teilnahme an einer Belehrung gilt auch für den Arbeitgeber selbst, sofern er oben beschriebenen Umgang mit Lebensmitteln hat.
Die Mitarbeitenden werden über die relevanten Erkrankungen und deren Krankheitszeichen, Beschäftigungsverbote, das korrekte Verhalten bei Erkrankungsverdacht sowie über Basis-Hygienemaßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln belehrt.
Diese „Folgebelehrung“ bieten wir Ihnen als Online-Veranstaltung an. Für die Durchführung kommt bei uns ausschließlich ausgebildetes Fachpersonal zum Einsatz, das Ihre Fragen möglichst direkt im Rahmen der Belehrung klären kann.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Belehrung nicht die regelmäßige Schulung nach der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) ersetzt.
Zielgruppe:
Beschäftigte, die in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind oder beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln beschäftigt werden.
Dauer: ca. 30 Minuten
Art der Schulung:
Online per Microsoft Teams (Meeting-Link wird im Rahmen des Anmeldeprozess per Mail zugesendet). Die Teilnahme am Online-Meeting kann über die Teams-App oder im Browser erfolgen.
Teilnahmevoraussetzungen:
- internetfähiges Endgerät (PC/Laptop, Tablet, Smartphone)
- Headset/Mikrofon und Lautsprecher
Hinweise:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Daten korrekt eingeben, damit wir Ihnen nach Abschluss der Folgebelehrung die für Sie wichtige Bescheinigung ausstellen können.
Bei Nicht-Teilnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt keine Erstattung der Anmeldekosten.
Datenschutz: Hier können Sie die Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einsehen.
Sie sind Arbeitgeber und möchten mehrere Ihrer Beschäftigten zur Online-Folgebelehrung anmelden?
Dann kontaktieren Sie uns bitte per Mail. Wir können Ihnen - je nach angefragter Teilnehmeranzahl - attraktive Staffelpreise anbieten.