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Barbara Knörlein
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Warum Ausbildung ?
Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte übernehmen in einem Betrieb die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z. B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden.
Hierzu ist es zwingend notwendig, dass im Unternehmen die ausgebildete Person für die Sofortmaßnahmen im Brandfall ständig anwesend ist. Zudem ist es die Aufgabe des Brandschutzhelfers, die für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlichen Personen (Unternehmer, Brandschutzbeauftragte) zu unterstützen.
Gemäß Arbeitsstättenregel ASR A2.2 müssen Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann jedoch erforderlich sein, z. B. bei
In der Ausbildung werden in Theorie und Praxis alle notwendigen Sofortmaßnahmen und Kenntnisse zum vorbeugenden Brandschutz, zur Brandbekämpfung sowie zur Räumung und Evakuierung vermittelt.
Status | 14 Freie Plätze |
Datum | Mittwoch, 20. September 2023 / 09:00 - 16:30 Uhr |
Ort | Landgasthof Scheubel GmbH & Co. KG, Hauptstr. 1, 91350 Gremsdorf |
Kosten | 225,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. |