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Heike Paul
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Fortbildung warum?
Es ist Aufgabe des Unternehmers für eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern aus dem eigenen Betrieb zu sorgen (ca. 5% der anwesenden Beschäftigten) und diese regelmäßig über die aktuelle Rechtsprechung, Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes bezogen auf das Unternehmen sowie praktisch in den Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen fort- und weiterzubilden.
Um dies zu gewährleisten schreibt die DGUV Information 205-023 vor, die Fort- und Weiterbildung der inner-betrieblichen Brandschutzhelfer alle 3 Jahre durchzuführen.
Im Rahmen der Fortbildung erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen nun die Gelegenheit, das in der Ausbildung erworbene Wissen aufzufrischen bzw. zu vertiefen.
In der Schulung werden in Theorie und Praxis alle notwendigen Sofortmaßnahmen und Kenntnisse zum Vorbeugenden Brandschutz sowie zur Brandbekämpfung und Räumung/Evakuierung vermittelt.