Elektrische Prüfungen

Wir überprüfen und kontrollieren für Sie:

Explosionsschutz (Gas- und Staub-Ex-Schutz) nach BetrSichV und GefStoffV

Mehlsiloanlagen / Gefahrstofflager / Lacklager / Holzspäne-Absaugeinrichtungen -Abscheider / Biogasanlagen / u.v.m.

  • Prüfungen gemäß §16 (wiederkehrende Prüfungen)
    • zur Explosionssicherheit

gemäß Anhang 2 Abschnitt 3, 5.1 BetrSichV  (mind. alle 6 Jahre) durch befähigte Personen (Anhang 2 Abschnitt 3 Abs. 3.3 BetrSichV).

    • zum anlagentechnischen Explosionsschutz

gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Abs. 5.2, BetrSichV (mind. alle 3 Jahre(Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU mit ihren Verbindungseinrichtungen als Bestandteil einer Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich und deren Wechselwirkungen mit anderen Anlagenteilen) durch befähigte Personen (Anhang 2 Abschnitt 3 Abs. 3.1 BetrSichV).

    • zur Funktion und Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen gemäß §7, Abs. 7 GefStoffV  (mind. alle 3 Jahre).
  • Aufnahme und Erfassung der elektrischen Betriebsmittel in Ex-Zonen.
  • Überprüfung der Einstellung von Motorschutz-Einrichtungen in Ex-Zonen.
  • Nachweis der Eigensicherheit nach TRGS 723 (ehemals TRBS 2152 Teil 3)

 

Blitzschutzanlagen / Erdung und Potentialausgleich nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3

  • Prüfung Blitzschutz (Fangeinrichtung / Ableitungseinrichtung / Erdungsanlage) nach EN 62305-3 [DIN VDE 0185-305-3] und DIN 18014.
  • Prüfung Durchgängigkeit von Schutzleitern (Niederohm-Messungen) nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0100-540.

Essenziell

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